Ob und in welchem Umfang Hausaufgaben aufgegeben werden, liegt im Ermessen der Lehrkraft. Bereits ab der 1. Klasse können modifizierte Hausaufgaben aufgegeben werden. Die Lehrkraft kann hier Aufgaben stellen, die die Kinder neugierig machen sollen, sodass sie selbst die Antworten und Lösungen aus einem gewissen Eifer finden wollen und die Aufgaben gern bearbeiten. Das Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler in der selbstständigen Bearbeitung des Stoffes weiterzuführen. Schülerinnen und Schüler, für die das Üben mühsam ist, denen die Gestaltung misslingt, die die Lösung einer Aufgabe nicht finden, brauchen Ermutigung durch Lehrerkräfte und Eltern. Dennoch sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Aufgaben selbstständig und alleine erledigen, damit der tatsächliche Leistungsstand für die Lehrkraft erkennbar ist. Aufgaben, die nicht erledigt wurden, müssen auf jeden Fall nachgeholt werden!
Eine drückende Last dürfen die Hausaufgaben nicht sein. Umfang und Schwierigkeitsgrad können deshalb individualisiert werden.
Inhalte, die erarbeitet und geübt wurden, können in altersgemäßer Form mündlich oder schriftlich in regelmäßigen Abständen abgefragt werden. Durch freilassende Aufgabenstellung können unterschiedliche Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.
Mündliche Abfragen sind darüber hinaus ins tägliche Unterrichtsgeschehen eingebunden.